Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen „City Initiative Karlsruhe – clubcard“

1. Die City Initiative Karlsruhe e.V. (im Folgenden „CIK“) bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (im Folgenden „Karteninhaber“) ihrer Mitgliedsunternehmen und allen privaten Mitgliedern eine „City Initiative Karlsruhe – clubcard“ (im Folgenden „CIK-clubcard“) an.
Mit Erwerb einer CIK-clubcard ist der Karteninhaber berechtigt, unter Vorlage der CIK-clubcard die von den Mitgliedsunternehmen für Karteninhaber angebotenen Leistungen und Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. 

2. Die CIK-clubcard verbleibt im Eigentum der City Initiative Karlsruhe. Sie ist nicht übertragbar. Bei Inanspruchnahme einer Leistung ist das anbietende Unternehmen berechtigt, vom Karteninhaber die Vorlage eines Ausweisdokumentes zu verlangen.

3. Der Verlust der CIK-clubcard ist der CIK umgehend zu melden. Für die Ausstellung einer neuen CIK-clubcard als Ersatz werden 5,- Euro Verwaltungsgebühr inkl. MwSt. fällig.

4. Missbrauch oder Veränderung der CIK-clubcard und der Daten führen zum sofortigen Verlust der Nutzungsberechtigung. Der Karteninhaber haftet für alle Schäden, die durch den Missbrauch seiner CIK-clubcard entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Karteninhaber den Missbrauch nicht zu vertreten hat.

5. Die Nutzungsberechtigung endet automatisch ohne weitere Frist mit dem Ausscheiden des Karteninhabers aus dem Mitgliedsunternehmen, von dem er die CIK-clubcard erhalten hat. Die CIK-clubcard ist vom ausscheidenden Karteninhaber bzw. dem Mitgliedsunternehmen umgehend an die CIK zurückzugeben.

6. Wenn ein Mitgliedsunternehmen aus der City Initiative Karlsruhe ausscheidet, können die auf dieses Unternehmen ausgestellten CIK-clubcards auch in private CIK-clubcards geändert werden. Dadurch entstehen dem Unternehmen pro privater CIK-clubcard Kosten von 3,50 Euro inkl. 19% MwSt. monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten und es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für private CIK-clubcards.
Alle nicht geänderten, auf das Unternehmen ausgestellten CIK-clubcards müssen an die City Initiative Karlsruhe zurückgegeben werden. Für jede nicht zurückgegebene CIK-clubcard werden dem Unternehmen 60,- Euro Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt.

7. Bei privaten Mitgliedern endet die Nutzungsberechtigung der CIK-clubcard automatisch ohne weitere Frist mit dem Ausscheiden des privaten Mitglieds aus der City Initiative Karlsruhe. Die CIK-clubcard ist vom ausscheidenden privaten Mitglied an die City Initiative Karlsruhe zurückzugeben.

8. Bei Beendigung der Nutzungsberechtigung kann die CIK-clubcard jederzeit von der CIK oder den teilnehmenden Unternehmen eingezogen und gesperrt werden.

9. Soweit eine Nutzungsberechtigung nicht oder nicht mehr besteht und der Karteninhaber die Karte nicht gem. Ziff. 5 unverzüglich an die CIK zurückgibt, ist die CIK nach Fristsetzung und Aufforderung zur Rückgabe berechtigt, allen Mitgliedsunternehmen die Daten des Karteninhabers mitzuteilen, damit die Einziehung der CIK-clubcard erfolgen kann.

10. Alle Angebote über Leistungen und Vergünstigungen der Mitgliedsunternehmen an die Karteninhaber, sind frei bleibend. Sie können jederzeit und ohne Angabe eines Grundes widerrufen werden.

11. Sofern eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam ist oder wird, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen „private CIK-clubcard“ und „CIK-club Partnercard“

1. Die City Initiative Karlsruhe e.V. ( im Folgenden CIK) bietet Privatpersonen, die nicht Mitglied der CIK sind, die „private CIK-clubcard“ für 3,50 Euro monatlich inkl. MwSt. zunächst für 2 Jahre an. Die Bezahlung erfolgt per Einzugsermächtigung.

2. Die CIK bietet Personen, die im Besitz einer CIK-clubcard oder einer privaten CIK-clubcard sind, die Möglichkeit für Partner oder Freunde die CIK-club Partnercard zu bestellen. Für die CIK-club Partnercard wird eine monatliche Gebühr von 2,- Euro inkl. MwSt. erhoben, zunächst für 2 Jahre. Die Bezahlung erfolgt per Einzugsermächtigung.

3. Nach Ablauf des Jahres verlängert sich die Mitgliedschaft sowohl bei der privaten CIK-clubcard als auch bei der CIK-club Partnercard automatisch um ein weiteres Jahr. Die private CIK-clubcard bzw. die CIK-club Partnercard kann bis zu 1 Monat vor Ablauf der Jahresfrist schriftlich gekündigt werden. Nach erfolgter Kündigung ist die ausgestellte private CIK-clubcard bzw. die CIK-club Partnercard an die CIK zurückzugeben. Geschieht dies nicht, wird der Nutzungsbetrag für ein weiteres Jahr fällig.

4. Mit Erwerb einer privaten CIK-clubcard bzw. einer CIK-club Partnercard ist der Karteninhaber berechtigt, unter Vorlage der privaten CIK-clubcard bzw. der CIK-club Partnercard die von den Mitgliedsunternehmen für Karteninhaber angebotenen Leistungen und Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Er ist berechtigt den internen Bereich www.club.ka-city.de der Internetseite der CIK zu nutzen.

5. Die private CIK-clubcard und die CIK-club Partnercard verbleiben im Eigentum der CIK. Sie sind nicht übertragbar. Bei Inanspruchnahme einer Leistung ist das anbietende Unternehmen berechtigt, vom Karteninhaber die Vorlage eines Ausweisdokumentes zu verlangen.

6. Der Verlust der privaten CIK-clubcard bzw. der CIK-club Partnercard ist der CIK umgehend zu melden. Für die Ausstellung einer neuen CIK-clubcard als Ersatz werden 5,- Euro Verwaltungsgebühr inkl. MwSt. fällig.

7. Missbrauch oder Veränderung der privaten CIK-clubcard und der CIK-club Partnercard sowie der Daten derselben führen zum sofortigen Verlust der Nutzungsberechtigung. Der Karteninhaber haftet für alle Schäden, die durch den Missbrauch seiner privaten CIK-clubcard oder CIK-club Partnercard entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Karteninhaber den Missbrauch nicht zu vertreten hat.

8. Bei Beendigung der Nutzungsberechtigung kann die private CIK-clubcard bzw. die CIK-club Partnercard  jederzeit von der CIK oder den teilnehmenden Unternehmen eingezogen und gesperrt werden.

9. Soweit eine Nutzungsberechtigung nicht oder nicht mehr besteht und der Karteninhaber die Karte nicht gem. Ziff. 3 unverzüglich an die CIK zurückgibt, ist die CIK nach Fristsetzung und Aufforderung zur Rückgabe berechtigt, allen Mitgliedsunternehmen die Daten des Karteninhabers mitzuteilen, damit die Einziehung der privaten CIK-clubcard bzw. der CIK-club Partnercard erfolgen kann.

10. Alle Angebote über Leistungen und Vergünstigungen der Mitgliedsunternehmen an die Karteninhaber, sind frei bleibend. Sie können jederzeit und ohne Angabe eines Grundes widerrufen werden.

11. Sofern eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam ist oder wird, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.